AGB
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend »AGB«) gelten für sämtliche Leistungen von TotalConnect – Telekommunikationsservice (nachfolgend »TotalConnect«) gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend »Kunde«) im Bereich der Beratung, des Vertriebs und der Vermittlung von Telekommunikations- sowie digitalen Dienstleistungen.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern TotalConnect ihrer Geltung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten auch dann, wenn TotalConnect die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Eine Geltung gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) TotalConnect erbringt folgende Leistungen:
– Beratung zu Telekommunikationslösungen und Netzinfrastruktur
– Beratung zu Softwarelösungen und digitalen Geschäftsprozessen
– Vermittlung von Verträgen mit Telekommunikations- und Softwareanbietern
– Unterstützung bei Anbieterwechseln und Portierungen
– Beratung zu digitalen Geschäftslösungen und Cloud-Diensten
(2) TotalConnect ist Vertriebspartner verschiedener Anbieter, darunter insbesondere:
– 1&1 Versatel
– 1&1 Telecom GmbH
– Gamma Placetel GmbH
Die Liste der Vertriebspartner kann sich ändern. Eine aktuelle Übersicht ist auf Anfrage erhältlich.
(3) TotalConnect tritt ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht Vertragspartner der vermittelten Leistungen. Ein eigener Erfüllungsanspruch des Kunden gegenüber TotalConnect hinsichtlich der Anbieterleistungen besteht nicht.
§ 3 Vertragsverhältnis und Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über Telekommunikations-, Software- oder sonstige digitale Leistungen kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande. TotalConnect vermittelt diesen Vertragsschluss lediglich, wird jedoch selbst nicht Vertragspartei.
(2) Für die Leistungserbringung, die Vertragsdurchführung sowie etwaige Gewährleistungs- und Haftungsansprüche aus dem vermittelten Vertrag ist allein der jeweilige Anbieter verantwortlich. TotalConnect hat keinen Einfluss auf Vertragsgestaltung, Leistungsumfang oder Konditionen des Anbieters.
(3) Mit der Beauftragung von TotalConnect akzeptiert der Kunde diese AGB vollumfänglich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 4 Beratungsleistungen
(1) Die Beratung durch TotalConnect erfolgt auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Beratung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
(2) TotalConnect bemüht sich, dem Kunden marktgerechte und seinen Anforderungen entsprechende Lösungen zu empfehlen. Eine Garantie für eine bestimmte Eignung, Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit vermittelter Produkte und Dienste kann TotalConnect nicht übernehmen.
(3) Beratungsempfehlungen stellen keine Rechts-, Steuer- oder IT-Sicherheitsberatung dar. Für derartige Fragestellungen ist der Kunde gehalten, eigenständig qualifizierten Fachrat einzuholen.
§ 5 Vergütung und Provision
(1) Für die erfolgreiche Vermittlung von Verträgen erhält TotalConnect vom jeweiligen Anbieter eine Provision. Diese Vergütung ist zwischen TotalConnect und dem Anbieter vereinbart und wird vom Anbieter getragen.
(2) Für den Kunden entstehen durch die Inanspruchnahme der Vermittlungs- und Beratungsleistungen von TotalConnect grundsätzlich keine gesonderten Kosten, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Sofern gesonderte Beratungshonorare vereinbart werden, sind diese im jeweiligen Einzelauftrag schriftlich festzuhalten. Der Kunde wird vor Leistungserbringung über anfallende Kosten informiert.
§ 6 Haftungsbeschränkung
(1) TotalConnect haftet nicht für Störungen, Ausfälle, Leistungsmängel oder sonstige Beeinträchtigungen, die im Verantwortungsbereich des jeweiligen Anbieters liegen. Dies gilt insbesondere für:
– Netz- und Verbindungsstörungen
– Leistungsausfälle oder Unterbrechungen
– Änderungen von Tarifen, Produkten oder Vertragsbedingungen durch Anbieter
– technische Inkompatibilitäten oder Verfügbarkeitseinschränkungen
(2) TotalConnect haftet für Schäden des Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Soweit die Haftung von TotalConnect ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet:
– vollständige und korrekte Unternehmensdaten, insbesondere Firmenname, Rechtsform, Anschrift und Kontaktdaten, bereitzustellen;
– Änderungen relevanter Daten (z. B. Adresse, Ansprechpartner, Vollmachten) unverzüglich mitzuteilen;
– die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters eigenverantwortlich zu prüfen und zu beachten;
– erforderliche Vollmachten und Genehmigungen für die Beantragung und den Abschluss von Anbieterverträgen vorzuhalten;
– TotalConnect bei der Durchführung von Anbieterwechseln erforderlichenfalls aktiv zu unterstützen.
(2) TotalConnect haftet nicht für Schäden, die aus der Verletzung dieser Mitwirkungspflichten durch den Kunden entstehen.
§ 8 Verfügbarkeit und Infrastruktur
(1) Die tatsächliche Verfügbarkeit und Qualität der vermittelten Telekommunikationsdienste hängt ausschließlich von der technischen Infrastruktur und den Leistungsversprechen des jeweiligen Anbieters ab.
(2) TotalConnect hat auf die Netzinfrastruktur, die Leitungskapazitäten oder die technischen Rahmenbedingungen beim Kunden oder beim Anbieter keinen Einfluss und übernimmt insoweit keine Verantwortung.
(3) Angaben zur Verfügbarkeit von Diensten (z. B. Bandbreiten, Leitungstypen) werden von TotalConnect stets auf Grundlage der Anbieterangaben gemacht und stellen keine eigenständige Zusicherung dar.
§ 9 Laufzeiten und Kündigungen
(1) Laufzeiten, Kündigungsfristen und -modalitäten der vermittelten Verträge richten sich ausschließlich nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters. TotalConnect ist nicht Vertragspartei und daher nicht Adressat etwaiger Kündigungserklärungen.
(2) Der Kunde hat Kündigungen und sonstige vertragsrelevante Erklärungen stets direkt an den jeweiligen Anbieter zu richten. TotalConnect kann hierbei auf Wunsch des Kunden unterstützend tätig werden, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
§ 10 Datenschutz
(1) TotalConnect verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Näheres zur Datenverarbeitung ergibt sich aus der Datenschutzerklärung von TotalConnect, die dem Kunden auf Anfrage ausgehändigt wird und auf der Website von TotalConnect einsehbar ist.
(3) Soweit TotalConnect Kundendaten zur Vertragsanbahnung oder -abwicklung an Anbieter weitergibt, erfolgt dies nur im erforderlichen Umfang und auf Grundlage einer Einwilligung oder eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 DSGVO.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preiskonditionen und Kundendaten, gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln.
(2) Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, sofern kein gesetzlicher Offenbarungszwang besteht.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen TotalConnect und dem Kunden ist der Sitz von TotalConnect, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. TotalConnect behält sich vor, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt (salvatorische Klausel).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
(5) TotalConnect ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Frist (mindestens vier Wochen) zu ändern und dem Kunden die geänderten Bedingungen mitzuteilen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.